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Der Sanitäts-Dienst bei Veranstaltungen

Wie kann ein Sanitätswachdienst gebucht werden?

Da der Sanitätsdienst von ehrenamtlichen Einsatzkräften durchgeführt wird, benötigen wir eine gewisse Vorlaufzeit für unsere Planungen. Fordern Sie den Sanitätsdienst deshalb am besten so früh wie möglich an - mindestens jedoch drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.

Bitte nutzen Sie für Ihre Dienstanforderung unser Formular unter dem nachfolgend genannten Link.

https://www.hiorg-server.de/sandienst.php?ov=moec

Bitte beachten Sie, dass eine rechtzeitig gestellte Dienstanforderungen noch keine verbindliche Dienszusage ist! Wir bemühen uns dennoch stets alle Veranstaltungen entsprechend abzusichern.

Sanitäter machen ihren Dienst als Ehren-Amt.
Sie können bei Verletzungen oder Krankheiten schnell helfen.
Denn sie sind sehr gut ausgebildet.
Deshalb werden sie auch in ganz verschiedenen Bereichen eingesetzt.

Sanitäter haben viele Einsätze und deshalb auch viel Erfahrung.
Sie wissen genau was zu tun ist.
Sie können auch bei großen Unfällen helfen.
Zum Beispiel nach einer Explosion mit vielen Verletzten.
Dann können Sanitäter zum Beispiel den Ärzten helfen.
Deshalb sind Sanitäter ein wichtiger Teil in unserem Katastrophen-Schutz.

Informationen für Veranstalter

Das Deutsche Rote Kreuz hat als Hilfsorganisation Aufgaben im Rahmen der Gefahrenabwehr wahrzunehmen. Sollte während eines Sanitätswachdienstes das DRK zu einem Großeinsatz angefordert werden, kann es unter Umständen erforderlich werden, den Sanitätsdienst vorübergehend zu reduzieren.

Der Leistungsumfang der Sanitätswachdienste richtet sich nach der individuellen Gefahrenanalyse, er wird vor der Veranstaltung verbindlich zischen dem Veranstalter un dem DRK vereinbart (hierbei sind die Richtlinien des DRK zu beachten)

Das Rote Kreuz ist eine gemeinnützige Hilfsorganisation. Daher ist es dem DRK nicht möglich, kommerzielle Veranstaltungen ohne Erstattung seiner Aufwendungen zu betreuen. Die Höhe der Aufwandsentschädigung ist Bestandteil der Vereinbarung.

Leistungsumfang Sanitätswachdienststufen

Sanitätswachdienst Stufe I

Kleiner Sanitätswachdienst (ohne KTW/RTW), mit geringem Gefährdungspotential für die Teilnehmer.

Beispiele:
• Theaterdienst
• Kleines Vereinsfest
• Kleine Sportveranstaltungen/ Sportfeste u.s.w.

Leistungsumfang

Personal (mindestens)
• 2 Einsatzkräfte

Material (Grundausstattung)
• Sanitätsmaterial (in Anlehnung an DIN 13155)
• Krankentrage
• Sauerstoff/Kältepack
• Frühdefibrillator/Halbautomat* (*sofern hierzu Personal und Materialressourcen vorhanden)

Aufgaben
Die Einsatzkräfte leiten bei einem Notfall alle erforderlichen sanitätsdienstlichen Maßnahmen (einschließlich Reanimation und ggf. Frühdefbrillation) ein, veranlassen einen Notruf und übergeben den Patienten an den Notarzt/ Rettungsdienst.

 

Sanitätswachdienst Stufe II

Mittlerer Sanitätswachdienst, mit geringem bis mäßigem Gefährdungspotential für die Teilnehmer.

Beispiele:
• Mittlere Sportveranstaltungen/ Sportfeste/kleine Umzüge
• Mittlere Stadt- oder Vereinsfeste u.s.w.

Leistungsumfang

Personal (mindestens)
• Berechnung der Einsatzkräfte auf der Grundlage allgemein anerkannter Erkenntnisse, wie z.B. des „Maurer - Algorithmus“.

Material
• Grundausstattung (siehe Stufe I)
• Erweiterte Ausstattung nach Art der Veranstaltung (z.B. Notfallarztkoffer, besondere Rettungsgeräte)
• Fahrzeuge (i.d.R. als Behandlungsraum, nicht zum Patiententransport)

Aufgaben
Die Einsatzkräfte leiten bei einem Notfall alle erforderlichen sanitätsdienstlichen Maßnahmen (einschließlich Reanimation und ggf. Frühdefbrillation) ein. Sie veranlassen einen Notruf und übergeben den Patienten an den Rettungsdienst. Patienten werden nur nach Rücksprache mit der Rettungsleitstelle transportiert.

 

Sanitätswachdienst Stufe III

Größerer Sanitätswachdienst und eventuell Rettungsdienst, mit erhöhtem Gefährdungspotential für die Teilnehmer.

Beispiele:
• Größere Sportveranstaltungen/ Sportfeste/Stadionwachen
• Größere Stadt- oder Vereinsfeste
• Motorsportveranstaltungen u.s.w.

Leistungsumfang

Personal (mindestens)
• Berechnung der Einsatzkräfte auf der Grundlage allgemein anerkannter Erkenntnisse, wie z.B. des „Maurer - Algorithmus“.
• Eventuell Notarzt/Notärzte

Material
• Grundausstattung (siehe Stufe I)
• Erweiterte Ausstattung nach Art der Veranstaltung (z.B. Notfallarztkoffer, besondere Rettungsgeräte)
• Fahrzeuge (i.d.R. als Behandlungsraum, nicht zum Patiententransport)

Aufgaben
Die Einsatzkräfte führen bei einem Notfall alle erforderlichen sanitätsdienstlichen (eventuell auch rettungsdienstlichen/ärztlichen) Maßnahmen durch. Bereiten den Transport vor und übergeben den Patienten an den Rettungsdienst. Patienten werden nur nach Rücksprache mit der Rettungsleitstelle transportiert. In Verbindung mit dem „Maurer Algorithmus“, nach dem sich die Zahl der einzusetzenden Kräfte, Fahrzeuge und Fahrzeugbesatzungen ergibt, entspricht diese Darstellung dem gegenwärtig in Deutschland zu Grunde liegenden Standard. Einzubeziehen und zu berücksichtigen sind in jedem Fall die Erfahrungen bei entsprechenden Veranstaltungen in der Vergangenheit.